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Das Landgericht Oldenburg gehört - neben den Landgerichten Aurich und Osnabrück - zum Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg und hat derzeit 12 Zivilkammern, 3 Kammern für Handelssachen, 7 große Strafkammern und 6 kleine Strafkammern. Der Bezirk des Landgerichts Oldenburg umfasst die Amtsgerichte Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Nordenham, Oldenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen und Wilhelmshaven.

Die Entstehung des Landgerichts Oldenburg geht - im Zuge des Inkrafttretens des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich am 27. Januar 1871 - auf das Jahr 1879 zurück. Zwar hatte es in Oldenburg zuvor auch schon ein Landgericht gegeben, aber dieses Gericht hatte mit dem durch das Gerichtsverfassungsgesetz vorgegebenen Landgericht nur den gleichen Namen; es handelte sich um ein Kreisgericht, dem funktionell andere Aufgaben zugewiesen waren. Der Bezirk des Landgerichts Oldenburg nach 1879 umfaßte zunächst 14 Amtsgerichte, nämlich Oldenburg, Elsfleth, Westerstede, Varel, Brake, Butjadingen (Sitz Ellwürden), Delmenhorst, Wildeshausen, Vechta, Damme, Cloppenburg, Löningen, Friesoythe und Jever.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Landgericht bereits am 29. August 1945 wieder eröffnet. Seine Tätigkeit beschränkte sich zunächst auf die Strafjustiz. Die Zivilkammern traten im Dezember 1945 wieder ins Leben. Bei den zu verhandelnden Verfahren standen zunächst Wirtschaftsdelikte, Miet- und Ehesachen im Vordergrund sowie Vorgänge, die die nationalsozialistische Vergangenheit betrafen. So fand von 1948 bis 1950 vor dem Schwurgericht des Landgerichtes eine Reihe von Prozessen statt, die Straftaten in den emsländischen Konzentrationslagern (Esterwegen) zum Gegenstand hatten.

Die Amtsgerichte Cloppenburg, Delmenhorst, Friesoythe, Jever, Oldenburg, Vechta, Westerstede und Wilhelmshaven öffneten im Dezember 1945. Die Amtsgerichte Damme und Wildeshausen folgten im Dezember 1946, das Amtsgericht Löningen im März 1947. Die Amtsgerichte Nordenham, Brake und Elsfleth unterstanden wegen ihrer damaligen Belegenheit in der amerikanischen Enklave beiderseits der Unterweser zunächst teils dem Landgericht Wesermünde, teils dem Landgericht Bremen. Sie kamen im Januar 1946 wieder zum Bezirk des Landgerichts Oldenburg.

Da das Landgerichtsgebäude an der Elisabethstraße 7 durch Kriegseinwirkungen beschädigt war, herrschte zunächst eine große Raumnot, die sich erst 1954 mit dem Auszug der Staatsanwaltschaft und der Aufstockung des Gebäudes besserte. Seitdem stieg die Zahl der Bediensteten - bedingt durch immer höheren Geschäftsanfall - weiter deutlich an, weshalb das Landgericht schon bald auf benachbarte Häuser ausweichen musste. Trotz des im Frühjahr 2018 erfolgten Bezugs neuer Räumlichkeiten im benachbarten Gebäude an der Elisabethstraße 6, in denen mehrere Zivilkammern und fünf Sitzungssäle untergebracht sind, ist das Landgericht auf vier Liegenschaften verteilt. Nachdem sich die in den letzten Jahren intensiv betriebenen Planungen für ein Justizzentrum mit der Möglichkeit einer sinnvollen räumlichen Zusammenführung aller Bediensteten zerschlagen haben, wird nunmehr ein großzügiger Anbau an das vorhandene Hauptgebäude favorisiert, mit dessen Realisierung aber erst in einigen Jahren zu rechnen ist.

  Bildrechte: LG Oldenburg
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