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So erreichen Sie das Landgericht Oldenburg:

Als Bahnfahrer:

Zu Fuß (ca. 10 Minuten): Verlassen Sie den Hauptbahnhof Oldenburg (Oldb) durch den Haupteingang in Richtung Süden. Gehen Sie geradeaus durch ein Torbogenhaus in die Kaiserstraße. Am Ende dieser Straße rechts in die Querstraße "Stau". Überqueren Sie diese Straße und gehen Sie nach 100 m nach links am Kopfende des Wassers "Stau" entlang geradeaus (nicht links!) in die Huntestraße. (Die Verkehrsinsel mit dem pilzförmigen Restaurant bleibt rechts liegen.) Gehen Sie auf der Huntestraße über die beampelte Amalienstraße hinweg bis zur Kreuzung mit dem "Damm"/Schloßwall. Geradeaus weiter in die Elisabethstraße (rechte Seite liegt der Schlossgarten), kurz vor der nächsten Abzweigung befindet sich auf der linken Seite das Hauptgebäude Landgericht Oldenburg.

Mit dem Stadtbus (VWG): Sie verlassen den Bahnhof durch den nördlichen Ausgang (Richtung Gleis 8) und gelangen zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB). Mit der Linie 301 Richtung Eversten, Linie 309 Richtung Wildenloh/Petersfehn/ Bloherfelde, Linie 314 Richtung Hundsmühlen, Linie 315 Richtung Hatterwüsting, Linie 322 Richtung Thomasburg oder Linie 324 Richtung Infanterieweg, jeweils bis zur Haltestelle "Schloßplatz A" an der Poststraße. Gehen Sie die Poststraße zurück über die Mühlenstraße hinweg und überqueren an der Ecke Mühlen-/Poststraße die Poststraße am beampelten Fußgängerüberweg. Von dort überqueren alle Busbenutzer stadtauswärts (nach Osten) die Huntestraße und biegen in diese nach rechts ein. Der Huntestraße folgen bis zur Kreuzung mit dem "Damm"/Schloßwall. Geradeaus weiter in die Elisabethstraße (rechts befindet sich der Schlossgarten), kurz vor der nächsten Abzweigung befindet sich auf der linken Seite das Hauptgebäude des Landgerichts Oldenburg.

Als Autofahrer:

Über die Autobahnen aus den Richtungen Bremen/ Osnabrück/Wilhelmshaven/Brake:

aus Richtung Brake: Sie gelangen von der Bundesstraße 211 auf den Beginn der A 293. Nach ca. 1 km biegen Sie auf dem Autobahnkreuz Oldenburg-Nord ab auf die A 29 in Richtung Osnabrück/Bremen. Am Autobahnkreuz Oldenburg-Ost (Abfahrt 16) fahren Sie auf die A 28 in Richtung Emden/Leer; sodann weiter wie unten *.

aus Richtung Osnabrück: Fahren Sie am Autobahnkreuz Oldenburg Ost (Abfahrt 16) von der A 29 auf die A 28 in Richtung Emden/Leer; sodann weiter wie unten *.

aus Richtung Bremen: Fahren Sie auf der A 28 über das Autobahnkreuz Oldenburg-Ost hinaus weiter in Richtung Emden/ Leer; sodann weiter wie unten *.

* Fahren Sie die A 28 weiter bis zur Abfahrt 14 Marschweg. Dort verlassen Sie die A 28 und biegen nach links in den Marschweg ein. Folgen Sie einer nach links abknickenden Vorfahrt in den Niedersachsendamm. Diesen verlassen Sie an der nächsten Kreuzung nach links in den Westfalendamm (Hinweisschild "Justizbehörden"), der unter der A 28 hindurch und am Küstenkanal entlang führt. An der nächsten Abbiegemöglichkeit nach links (Hinweisschild "Justizbehörden") in die Bachstraße. Diese endet (nach zwei Rechts-vor-links-Kreuzungen) am Richard-Wagner-Platz, dann in die Schubertstraße rechts entlang folgen bis zur nächsten Kreuzung, links abbiegen in die Gerichtsstraße und anschließend rechts in die Elisabethstraße, gleich auf der rechten Seite befindet sich das Landgericht Oldenburg.

Über die Autobahn aus Richtung Emden/Aurich/Leer: Verlassen Sie die Autobahn A 28 an der Abfahrt 13 Eversten. Unter der Autobahn hindurch in die Hauptstraße Richtung Stadtmitte. Links zunächst das Everstener Holz, dann rechter Hand der Schlossgarten. Sie kommen zum Wallring, in den Sie nach rechts einbiegen (Schloßwall). An der nächsten Ampelkreuzung wieder nach rechts in die Elisabethstraße. Nächste Straße links (Gerichtsstraße), nächste Straße rechts (Schubertstraße), die am Richard-Wagner-Platz endet. Dann in die Schubertstraße rechts entlang folgen bis zur nächsten Kreuzung, links abbiegen in die Gerichtsstraße und anschließend rechts in die Elisabethstraße, gleich auf der rechten Seite befindet sich das Landgericht Oldenburg.

Über die Küstenkanalstraße (B 401) aus Richtung Papenburg: Fahren Sie 200 m nach dem Ortseingangsschild "Oldenburg" nach rechts in Richtung Tungeln/Hundsmühlen/Stadtmitte; dann nach 100 m (vor dem Küstenkanal) nach links Richtung "Zentrum"/"P+R Marschweg" in den Westfalendamm; 2 km bis zur beampelten Kreuzung mit dem Niedersachsendamm. Geradeaus den Westfalendamm weiter, der unter der Autobahn hindurch und am Küstenkanal entlangführt. An der nächsten Abbiegemöglichkeit nach links (Hinweisschild "Justizbehörden") in die Bachstraße. Diese endet (nach zwei Rechts-vor-links-Kreuzungen) am Richard-Wagner-Platz dann rechts folgen und die nächste Straße links und dann rechts abbiegen. Hier befindet sich das Hauptgebäude Landgericht Oldenburg.

Parkplätze: Gegen Entgelt können Sie unmittelbar an der Elisabethstraße, der Koppelstraße, dem Richard-Wagner-Platz oder an angrenzenden Wohnstraßen parken.

Behindertenparkplätze: Zwei Behindertenparkplätze befinden sich in der Elisabethstraße direkt vor dem Hauptgebäude des Landgerichts Oldenburg und zwei weitere an der Koppelstraße, hinter der JVA (vor der Parkplatzschranke rechts und links). Zudem befinden sich zwei weitere Behindertenparkplätze auf dem justizeigenen Parkplatz neben dem Hauptgebäude des Landgerichts Oldenburg.
Hinweis für gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer


Orts- und Gerichtsverzeichnis:

https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche

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