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Mediation beim Güterichter des Landgerichts - die andere Art der Konfliktlösung



Was ist das Güterichterverfahren?


In fast jedem Konflikt lässt sich eine -oft verborgene- Lösung finden, die für alle Streitparteien akzeptabel oder teilweise sogar besonders vorteilhaft sein kann. Um diese Lösung mit den Parteien gemeinsam zu erarbeiten, bedienen sich die Güterichter dabei überwiegend der Methoden der Mediation. Mediation ist ein weltweit anerkanntes und verbreitetes Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten ihren Konflikt selbstständig lösen. Dabei wird insbesondere die Kommunikation unter den Beteiligten gefördert, um so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen. Von den niedersächsischen Gerichten ist dieses -bisher als gerichtsinterne oder richterliche Mediation bezeichnete- Verfahren seit 2002 bereits mit sehr gutem Erfolg erprobt worden. Die Güterichter vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu. Grundsätzlich beschränken sich die Güterichter darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.



Benötigt man für die Mediation einen Rechtsanwalt?


Regelmäßig erteilen die Güterichter den Parteien keinen Rechtsrat und nehmen auch keine Bewertungen oder Einschätzungen der Erfolgsaussichten der jeweiligen Anliegen der Parteien vor. Weil aber auch das Recht Bestandteil der Gespräche sein kann und in einem laufenden Prozess regelmäßig auch sein wird, ist es auch für das Güterichterverfahren wichtig, dass die Parteien rechtlich informiert sind. Daher kann die Vertretung durch einen Rechtsanwalt sehr sinnvoll und manchmal auch zwingend notwendig sein. Im Übrigen können Rechtsanwälte der Partei auch dabei helfen, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.



Welche Vorteile hat ein Güterichterverfahren gegenüber einem streitigen gerichtlichen Verfahren?


Das Güterichterverfahren kann für die Parteien im Vergleich zum streitigen gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Insbesondere kommen folgende Vorteile in Betracht:

  • Im Rahmen des Güterichterverfahrens steht vielfach mehr Zeit zur Verfügung. Hinter­gründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt des Güterichterverfahrens stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
  • Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
  • Durch das Güterichterverfahren können auch weitere, über den Rechtsstreit hinaus­gehende Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.
  • Im Güterichterverfahren kann vielfach sehr schnell ein Termin stattfinden.



Was kostet das Güterichterverfahren? Was ist mit dem streitigen Verfahren?


Durch die Inanspruchnahme der Güterichter entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Ist das Güterichterverfahren erfolgreich, wird das gerichtliche Verfahren damit beendet. In den letzten Jahren haben mehr als 75% der Güterichterverfahren zu einer Einigung der Parteien geführt. Scheitern die Einigungsbemühungen, wird das gerichtliche Verfahren wieder an die zunächst zuständigen Richter zurückgegeben. Diese führen das streitige Verfahren einfach weiter.

Mediation in Niedersachsen   Bildrechte: Nds. Justizministerium

Mediation in Niedersachsen

Güterichterinnen und Güterichter beim Landgericht Oldenburg:

VRiLG Mönnich   Bildrechte: FuB

Vorsitzender Richter am Landgericht Mönnich

VRiLG Willenbrink   Bildrechte: FuB

Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Abt

Ri'inLG Schölkes   Bildrechte: FuB

Richterin am Landgericht Schölkes

RiLG Willenbrink   Bildrechte: FuB

Richter am Landgericht Willenbrink

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